Gleichstellungsbeauftragte der Veterinärmedizinischen Fakultät
Die Geschichte der Gleichstellung in aller Kürze
- 1949, im Januar kommt es zum großen Paukenschlag in der Geschichte der Gleichstellung von Mann und Frau. Die Sozialdemokratin Elisabeth Selbert bewirkt, dass folgender Artikel in den Entwurf zum neuen Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen wird:
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ - 1958 tritt dann das „Gesetz zur Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts“ in Kraft. Gleichberechtigung auf dem Papier ist jedoch keine gelebte Gleichberechtigung. Gleichberechtigung im Gesetz ist keine Gleichberechtigung in den Köpfen der Menschen. So ist es nicht verwunderlich, dass das Thema heute aktueller denn je ist.
- 1994 folgt eine Ergänzung des Artikels 3 in Absatz 2. Seither setzt das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland fest:
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Des Weiteren heißt es in Absatz 3: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ - Der Auftrag in Sachen Gleichstellung ist damit gesetzlich klar definiert. Zur Umsetzung dessen im Hochschulalltag gibt es den zentralen Gleichstellungsbeauftragten der Universität Leipzig, Herrn Georg Teichert. Auf Ebene der einzelnen Fakultäten agieren die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten.
- Oktober 2022: Im Falle unserer Veterinärmedizinischen Fakultät ist Frau Prof. Dr. Ingrid Vervuert mit dieser ehrenamtlichen Position betraut, in Vertretung agieren PD Dr. Tatjana Sattler und Prof. Dr. Getu Abraham.