Tierärztinnen und Tierärzte können an unserer Fakultät promovieren und habilitieren. Eine Habilitation ist unter bestimmten Voraussetzungen auch möglich, wenn Sie keinen veterinärmedizinischen Doktorgrad haben. Die entsprechenden Ordnungen und Bestimmungen finden Sie auf dieser Seite.
Promotion und Habilitation an unserer Fakultät
Nach bestandenem Staatsexamen können Tierärztinnen und Tierärzte an unser Fakultät zum Doctor medicinae veterinariae (Dr. med. vet.) promovieren. Die dafür geltenden Ordnungen und Hinweise sind auf dieser Seite zu finden.
Um eine besondere Befähigung zur Forschung und zur eigenständigen Lehre nachweisen zu können, ist es möglich, an unserer Fakultät zu habilitieren. Damit wird die Lehrbefähigung für ein Fachgebiet erworben. Die Habilitation ist unter gewissen Voraussetzungen auch für Bewerberinnen und Bewerber mit anderen Studienabschlüssen und nicht-veterinärmedizinischen akademischen Doktorgraden möglich, sofern die Fachgebiete in einer Professur oder Hochschuldozentur an unserer Fakultät vertreten sind. Weitere Informationen können der Habilitationsordnung entnommen werden.
Die Promotions- und Habilitationsurkunden werden in feierlichem Rahmen in der Regel zweimal im Jahr auf einer akademischen Festveranstaltung verliehen.
Dokumente zur Promotion
Ablauf Promotionsverfahren
3 MB
Merkblatt zur Verwendung künstlicher Inteligenz in Dissertationen
339 KB
merkblatt für ausländische doktoranden und ihre betreuer*innen
79 KB
erste Änderungssatzung zur Promotionsordnung (2023)
150 KB
Ausführungsbestimmungen
454 KB
SATZUNG ZUR SICHERUNG GUTER WISSENSCHAFTLICHER PRAXIS (STAND 09/2022)
208 KB
Formular Betreuungsvereinbarung
725 KB
FORMULAR BETREUUNGSVEREINBARUNG (digital)
103 KB
DISSGUIDE - EIN LEITFADEN VON DOKTORANDEN FÜR DOKTORANDEN (STAND 06/2021)
2 MB