Allgemeines
Die Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse der Tierschutzbeauftragten der Veterinärmedizinischen Fakultät ergeben sich aus den gültigen Rechtsvorschriften (Tierschutzgesetz und Versuchstier-Verordnung) sowie aus der gültigen Tierschutzbeauftragtenordnung der Veterinärmedizinischen Fakultät.
Anträge und Anzeigen
Alle Genehmigungsantrage bzw. Anzeigen für Tierversuche sowie Tötungen von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken (incl. Änderungsanzeigen) sind über den Tierschutzbeauftragten bei der zuständigen Behörde einzureichen. Dies gilt ebenfalls für Genehmigungsanträge zur Zucht und Haltung von Versuchstieren nach § 11 Tierschutzgesetz. Die Anträge bzw. Anzeigen sind dem Tierschutzbeauftragten im Vorfeld als Entwurf vorzulegen.
Genehmigungsanträge sowie Tierversuchsanzeigen müssen der Landesdirektion schriftlich (mit Originalunterschriften) vorgelegt werden.
zuständige Behörde:
Landesdirektion Sachsen
Referat 25 (Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung)
Braustraße 2
04107 Leipzig
Ansprechpartnerin:
Frau Dr. V. Koch
Tel.: +341/977-2440
mail: vera.koch@lds.sachsen.de
Für Anträge und Anzeigen wenden Sie sich bitte an den Tierschutzbeauftragten.
Rechtsgrundlagen
Tierschutzgesetz
Tierschutz-Versuchstierverordnung
Verordnung zum Schutz von zu Versuchszwecken oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tieren (TierSchVersV)
Versuchstiermeldeverordnung
Verordnung über die Meldung von in Tierversuchen verwendeten Wirbeltieren
Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere (mit Vorschriften zur Haltung von Versuchstieren im Anhang)
(mit Vorschriften zur Tötung von Versuchstieren im Anhang IV)
(mit Klassifizierung der Schweregrade in Tierversuchen im Anhang VIII)