Das Studium der Veterinärmedizin beinhaltet gemäß der Tierärztlichen Approbationsverordnung in den einzelnen Studienabschnitten einen hohen Anteil an praktischer Ausbildung. Diese wird zu einem großen Teil in Form verschiedener Praktika durchgeführt. Im Folgenden finden Sie einige Hinweise zu den einzelnen Praktika sowie die entsprechenden Formulare, die Sie zur Bescheinigung der absolvierten Praktika benötigen.
Praktikum im vorklinischen Abschnitt
Das Praktikum über Landwirtschaft, Tierzucht und Tierhaltung absolvieren Sie in der Regel nach der Vorlesungszeit des 1. Fachsemesters bis zum Ende der vorlesungsfreien Zeit des 3. Fachsemesters. Sie können es in einem Lehrgut (70 Stunden innerhalb von 2 Wochen) oder in einem anerkannten Lehrbetrieb in Deutschland (140 Stunden innerhalb von 4 Wochen) durchführen. Das landwirtschaftliche Prakikum kann nicht im Ausland absolviert werden, auch ein Zoo oder ein Reiterhof sind für ein solches Praktikum nicht geeignet. Wenn Sie jedoch vor dem Studium eine landwirtschaftliche Ausbildung absolviert haben, können Sie beim Prüfungsausschuss für die Tierärztliche Vorprüfung deren Anerkennung als Praktikumsnachweis beantragen.
Hinweise zum Landwirtschaftspraktikum
148 KB
Anlage 1 - ÜbungsbescheinigunG (Landwirtschaft, Tierzucht und TierhaltunG)
109 KB
Anlage 2 - Praktikumsbescheinigung (Landwirtschaft, Tierzucht und TierhaltunG)
112 KB
Praktika des klinischen Abschnitts
Im klinischen Abschnitts des Studiums absolvieren die Studierenden diverse Praktika. Im Folgenden finden Sie sowohl Hinweise zu den Praktika als auch Formulare für die entsprechenden Bescheinigungen, die Sie zum Nachweis der absolvierten Praktika benötigen.
Als eine Maßnahme der Qualitätssicherung im Veterinärmedizinstudium wurde 2013 beschlossen, bundesweit eine einheitliche Evaluierung der Praktika an allen fünf deutschen tierärztlichen Bildungsstätten einzuführen. Dies betrifft sowohl die Praktika im klinischen Bereich als auch die lebensmittelbezogenen Praktika. Bitte laden Sie sich daher die entsprechenden Evaluierungsbögen von der Lernplattform herunter und übermitteln Sie diese gemeinsam mit dem Schreiben des Institus für Lebensmittelhygiene an Ihre tierärztlichen Prakikumsbetreuer.
AUSLANDSPRAKTIKUM
Sie können ein oder mehrere Praktika des klinischen Abschnitts im Ausland absolvieren, wenn Sie dabei bestimmte Bedingungen berücksichtigen und rechtzeitig eine entsprechende Ausnahmegenehmigung beantragen.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in diesem kurzen